Ein Pflegefall in der Familie stellt Angehörige vor schwierige
Herausforderungen. Neben der Arbeit und oft auch parallel zur
Kindererziehung müssen Eltern oder pflegebedürftige Kinder versorgt
und unterstützt werden. Das allein stellt eine emotionale, logistische
und oft auch finanzielle Belastung dar. Darum hat sich die Koalition
zum Ziel gesetzt, diese Menschen noch in der laufenden Wahlperiode
finanziell zu entlasten.
Der Deutsche Bundestag berät in dieser Woche in zweiter und dritter
Lesung den Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes. Eltern und
Kinder werden demnach künftig erst bei Überschreitung eines
Jahreseinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Erstattung
von Kosten der Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen. Der
Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird demnach bis zu einem
Jahreseinkommen von 100.000 Euro und in der Eingliederungshilfe
gegenüber Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen sogar
vollständig entfallen. Darüber hinaus erfolgt auch eine entsprechende
Anpassung der Regelungen für Betroffene im Sozialen Entschädigungsrecht.
Außerdem wird das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen in
Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
weiter verbessert. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
für Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen sowie ihre
Angehörigen wird entfristet und zukünftig flächendeckend gesichert.
Menschen mit Behinderungen, die auf eine Werkstatt für behinderte
Menschen angewiesen sind, können Leistungen zur beruflichen Bildung
bislang nur in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter
erhalten. Dank des Budgets für Ausbildung sollen sie künftig auch dann
gefördert werden können, wenn sie eine reguläre betriebliche
Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen. So sorgen wir
für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und kommen
unserem Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes wieder ein großes Stück näher.